Evangelischer Pfarrbereich Weißenfels Süd-Ost
Gemeindekirchenrat
Gemeindekirchenrat
|
In jeder Kirchengemeinde gibt es einen Gemeindekirchenrat. Seine Mitglieder werden von den Gemeindegliedern für jeweils 6 Jahre gewählt, wobei die Pfarrerin / der Pfarrer der Kirchengeminde per Amt dem Gemeindekirchenrat angehören. In den Gemeindekirchenrat kann jedes Gemeindeglied gewählt werden, dass mindestens 18 Jahre alt ist. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung. Der Gemeindekirchenrat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Gemeindekirchenrat in allen Fragen des gemeindlichen Lebens. Die Aufgaben eines Gemeindekirchenrates sind vielfältig. Er verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt) der Gemeinde, er stellt Mitarbeiter ein und ist vor allem für das geistliche Leben einer Gemeinde verantwortlich. |
|
|


